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Steuern6 Min. Lesezeit11. Juni 2026

Pendlerpauschale 2026: Was Pendler von der Steuer absetzen können

Wer regelmäßig zwischen Wohnung und Arbeit pendelt, kann die Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen – die sogenannte Entfernungspauschale. Seit 2022 gelten erhöhte Sätze ab dem 21. Kilometer. Dieser Guide erklärt die aktuellen Sätze, zeigt Rechenbeispiele und erläutert, was bei Homeoffice-Tagen gilt.

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Mit Homeoffice-Tagen, Steuersatz und jährlicher Steuerersparnis

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Was ist die Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist ein pauschaler Werbungskostenabzug für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz regelmäßig aufsuchen. Sie wird pro Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berechnet – unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel.

Die Pauschale ist seit ihrer Einführung eine der meistgenutzten Steuervergünstigungen in Deutschland. Rund 15 Millionen Arbeitnehmer setzen sie jährlich in der Steuererklärung an. Sie zählt zu den Werbungskosten und reduziert das zu versteuernde Einkommen.

Wichtig: Es gilt immer die kürzeste Straßenverbindung, es sei denn, eine längere Route ist offensichtlich verkehrsgünstiger. Auch Umwege aus familiären Gründen sind nicht abzugsfähig.

Aktuelle Sätze 2026

Die Entfernungspauschale wird seit dem Jahressteuergesetz 2022 in zwei Stufen berechnet:

KilometerSatz je kmBeispiel (220 AT)
1. bis 20. km0,30 EUR/km1.320 EUR/Jahr
Ab 21. km0,38 EUR/kmje 10 km weitere +836 EUR/Jahr
Maximalbetrag (ohne Nachweis)4.500 EUR/Jahr

Der Höchstbetrag von 4.500 EUR/Jahr gilt nur für Arbeitnehmer, die kein eigenes Kraftfahrzeug nutzen (z.B. ÖPNV-Nutzer). Wer mit dem eigenen PKW fährt, kann auch höhere Beträge nachweisen und geltend machen.

Rechenbeispiele 2026

Pendler A: 15 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage

15 km × 0,30 EUR × 220 AT = 990 EUR/Jahr

Steuerersparnis bei 25 %: ca. 248 EUR/Jahr

Pendler B: 35 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage

(20 × 0,30 + 15 × 0,38) × 220 = 2.574 EUR/Jahr

Steuerersparnis bei 25 %: ca. 644 EUR/Jahr

Pendler C: 60 km Arbeitsweg (Fernpendler), 220 AT

(20 × 0,30 + 40 × 0,38) × 220 = 4.664 EUR → gekappt auf 4.500 EUR (ÖPNV)

Steuerersparnis bei 30 %: ca. 1.350 EUR/Jahr

Homeoffice und Pendlerpauschale 2026

An Tagen, an denen man im Homeoffice arbeitet, darf die Entfernungspauschale nicht angesetzt werden. Das Finanzamt prüft bei Nachfragen die tatsächlichen Arbeitstage im Büro. Dafür steht eine spezielle Pauschale für Homeoffice-Tage zur Verfügung:

Tagespauschale Homeoffice 2026

  • 6 EUR je Homeoffice-Tag (seit 2023 dauerhaft)
  • • Maximal 1.260 EUR/Jahr (210 Tage × 6 EUR)
  • • Gilt auch ohne dediziertes Arbeitszimmer
  • • Zählt zu den Werbungskosten

Für viele Arbeitnehmer mit gemischtem Arbeitsmodell ergibt sich damit eine Kombination: Pendelkosten für Bürotage + 6 EUR/Tag für Homeoffice-Tage. Unser Rechner berücksichtigt beide Posten automatisch.

Wie trägt man die Pendlerpauschale in die Steuererklärung ein?

1

Anlage N ausfüllen

Die Entfernungspauschale wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung unter Zeile 31–36 eingetragen (Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte).

2

Kilometer und Arbeitstage angeben

Einzutragen sind die Entfernung in km (einfache Strecke), die Anzahl der Arbeitstage sowie das genutzte Verkehrsmittel.

3

Werbungskostenpauschale beachten

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 1.230 EUR. Erst wenn alle Werbungskosten zusammen diesen Betrag übersteigen, wirkt die Pendlerpauschale steuermindernd.

4

Bahn-/ÖPNV-Tickets beachten

Wer nachweislich höhere Kosten hat (z.B. teures Monatsticket), kann auch die tatsächlichen Kosten geltend machen, wenn diese die 4.500-EUR-Grenze übersteigen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Für die ersten 20 km der einfachen Strecke gelten 0,30 EUR/km, ab dem 21. km 0,38 EUR/km. Bei 220 Arbeitstagen und 30 km Weg ergibt das 2.574 EUR absetzbaren Betrag.

Gilt die Pauschale auch für Fahrradfahrer?

Ja, die Pendlerpauschale gilt für alle Verkehrsmittel – auch Fahrrad, ÖPNV oder zu Fuß. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, nicht die zurückgelegte Strecke.

Was gilt bei mehreren Arbeitsstätten?

Maßgeblich ist die „erste Tätigkeitsstätte" – in der Regel die Betriebsstätte, der man dauerhaft zugeordnet ist. Fahrten zu weiteren Einsatzorten werden nach Reisekostenrecht (0,30 EUR/km, volle Strecke) abgerechnet.

Kann ich mehr als 4.500 EUR absetzen?

Ja, wenn man mit eigenem PKW fährt und die tatsächlichen Kosten die Pauschale übersteigen. In diesem Fall müssen die Kosten nachgewiesen werden. Der 4.500-EUR-Höchstbetrag gilt nur für ÖPNV-Nutzer ohne Eigenfahrzeug.

Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.