DirektRechner.de

Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr monatliches Nettogehalt sofort – inklusive aller Steuern und Sozialabgaben. Aktualisiert für das Jahr 2026.

EUR
500 EUR15.000 EUR

Ledige, Geschiedene, Verwitwete ohne Kinder

Kirchensteuer(9 % der Lohnsteuer)

Ihr Nettolohn monatlich

2.062,83 €

69 % des Bruttos verbleiben

Netto jährlich

24.754,00 €

Brutto jährlich: 36.000,00 €

Rentenversicherung

279,00 €

Krankenversicherung

259,50 €

Pflegeversicherung

70,50 €

Arbeitslosenvers.

39,00 €

Lohnsteuer

289,17 €

Solidaritätszuschlag

0,00 €

Abzüge gesamt937,17 €

Nächster Gehaltsauszahlungstermin

Typischer Gehaltseingang

In 19 Tagen

Dienstag, 30. Juni 2026

Gehalt wird in den meisten Unternehmen am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen. Der genaue Termin hängt vom Arbeitsvertrag und dem Arbeitgeber ab.

Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Ratgeber

Brutto-Netto 2026 – alles erklärt

Steuern, Sozialversicherung, Steuerklassen und legale Optimierungsmöglichkeiten – kompakt und verständlich.

Zum Ratgeber →

So nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner

  1. 1Geben Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein (auf Ihrer Gehaltsabrechnung unter "Bruttoverdienst" zu finden).
  2. 2Wählen Sie Ihre Steuerklasse. Diese steht auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im ELSTER-Portal.
  3. 3Wählen Sie Ihr Bundesland (relevant für den Kirchensteuersatz: Bayern und BW 8 %, alle anderen 9 %).
  4. 4Aktivieren Sie Kirchensteuer, wenn Sie Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts sind.
  5. 5Tragen Sie Kinderzahl und Geburtsjahr ein (für den korrekten Pflegeversicherungsbeitrag).
  6. 6Das Ergebnis wird sofort live aktualisiert – kein Button-Klick erforderlich.

Konkretes Rechenbeispiel: Anna Lehrerin in NRW

Anna ist 35 Jahre alt, ledig (Steuerklasse I), wohnhaft in NRW, kein Kind, nicht kirchensteuerpflichtig. Bruttogehalt: 3.800 EUR/Monat.

Rentenversicherung (9,3 %)- 353,40 EURKrankenversicherung (8,65 %)- 328,70 EURPflegeversicherung (2,35 %)- 89,30 EURArbeitslosenvers. (1,3 %)- 49,40 EURLohnsteuer (ca.)- 624,00 EURSolidaritätszuschlag- 0,00 EURNettolohn ca.≈ 2.355 EUR

*Vereinfachte Berechnung ohne Sonderfreibeträge. Tatsächliche Abzüge können leicht abweichen.

Zustaendige Stelle

Finanzamt & Lohnsteuer

Zuständige Behörde für Steuerfragen

Bei Fragen zur Lohnsteuer, Steuerklassenwechsel oder Freibeträgen ist Ihr zuständiges Finanzamt die erste Anlaufstelle. Online-Änderungen sind schnell und kostenlos über ELSTER möglich.

Online-Portal

www.elster.de

Steuerklasse ändern

ELSTER Formulare

Finanzamt finden

finanzamt.info
Tipp: Steuerklassenwechsel können einmal jährlich beim zuständigen Finanzamt (kostenlos per ELSTER) beantragt werden. Sinnvoll z.B. bei Heirat oder Änderung der Einkommensverhältnisse.

Brutto-Netto 2026: Alles Wichtige zum Nettogehalt

Das Bruttogehalt ist das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt vor allen Abzügen. Was am Ende des Monats auf dem Konto ankommt, ist das Nettogehalt – nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Unterschied zwischen Brutto und Netto beträgt bei mittleren Einkommmen typischerweise 35–45 % des Bruttos.

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Arbeitnehmer zahlen die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, der Arbeitgeber trägt die andere Hälfte. Die Beitragssätze setzen sich 2026 wie folgt zusammen:

VersicherungszweigGesamtAN-AnteilBBG/Monat
Rentenversicherung18,6 %9,3 %8.050 EUR
Krankenversicherungca. 16,3 %ca. 8,65 %5.512 EUR
Pflegeversicherung (mit Kind)3,5 %1,75 %5.512 EUR
Pflegeversicherung (kinderlos)4,7 %2,35 %5.512 EUR
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %8.050 EUR

BBG = Beitragsbemessungsgrenze (Werte für West 2026, gerundet). Über dieser Grenze fallen keine zusätzlichen Beiträge an.

Die sechs Steuerklassen im Überblick

In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen, die bestimmen, welche Freibeträge bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung abgezogen werden. Die Steuerklasse beeinflusst nur den vorläufigen Steuerabzug – durch die Einkommensteuererklärung erfolgt am Jahresende ein Ausgleich.

  • Klasse 1:Ledige, Geschiedene, Verwitwete ohne Kinder
  • Klasse 2:Alleinerziehende (mit Kinderfreibetrag)
  • Klasse 3:Verheiratete (Hauptverdiener), auch nach Tod des Partners
  • Klasse 4:Verheiratete (beide berufstätig, ähnliches Einkommen)
  • Klasse 5:Partner des Klasse-3-Inhabers
  • Klasse 6:Zweit-/Nebenjob oder kein Freibetrag

Solidaritätszuschlag 2026

Seit der Reform 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 % aller Steuerpflichtigen. Wer weniger als ca. 18.130 EUR Einkommensteuer jährlich zahlt, ist vollständig befreit. Erst darüber hinausgehende Einkommen werden mit bis zu 5,5 % Soli belastet – das entspricht einem Jahresbrutto von deutlich über 100.000 EUR.

Freibeträge und Optimierungsmöglichkeiten

Neben den Standardabzügen können Arbeitnehmer individuelle Freibeträge beim Finanzamt beantragen, die den monatlichen Lohnsteuerabzug reduzieren. Häufige Gründe: hohe Werbungskosten (z.B. Pendlerpauschale), Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Verluste aus anderen Einkunftsarten. Der Antrag ist kostenlos über ELSTER oder beim Finanzamt möglich.

Gehaltsverhandlung mit Netto-Fokus

Bei Gehaltsverhandlungen lohnt es sich, nicht nur auf das Bruttogehalt zu schauen. Steuerfreie Extras wie ein Firmenwagen, Jobticket (bis 50 EUR/Monat steuerfrei), betriebliche Altersvorsorge oder Essensgutscheine können das Nettoeinkommen erheblich erhöhen, ohne dass dafür mehr Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner