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Notarkosten-Rechner 2026

Alle Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb – Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Makler.

Kaufnebenkosten: 8–15 % des Kaufpreises einplanen

Beim Immobilienkauf fallen neben dem Kaufpreis erhebliche Nebenkosten an. Planen Sie je nach Bundesland 8–15 % des Kaufpreises ein: Notar + Grundbuch (ca. 2 %), Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %) und ggf. Makler (3–7 % inkl. MwSt.). Diese Kosten müssen in der Regel aus Eigenkapital bestritten werden.

EUR
50 Tsd.
1,5 Mio.
EUR

Maklergebühr einberechnen

% zzgl. 19 % MwSt. (je Partei)

Gesamte Kaufnebenkosten

45.700,44 €

13,1 % des Kaufpreises

Gesamtinvestition

395.700,44 €

Notarkosten (inkl. MwSt.)

5.523,39 €

Grundbuchkosten

2.558,00 €

Grunderwerbsteuer (6,5 %)

22.750,00 €

Makler (3,57 % + MwSt.)

14.869,05 €

Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026

BundeslandSteuersatzBei 350.000 €
Bayern3,5 %12.250,00 €
Sachsen3,5 %12.250,00 €
Hamburg4,5 %15.750,00 €
Bremen5,0 %17.500,00 €
Rheinland-Pfalz5,0 %17.500,00 €
Baden-Württemberg5,0 %17.500,00 €
Niedersachsen5,0 %17.500,00 €
Sachsen-Anhalt5,0 %17.500,00 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %21.000,00 €
Hessen6,0 %21.000,00 €
Berlin6,0 %21.000,00 €
Saarland6,5 %22.750,00 €
Brandenburg6,5 %22.750,00 €
NRW6,5 %22.750,00 €
Thüringen6,5 %22.750,00 €
Schleswig-Holstein6,5 %22.750,00 €

Notarkosten beim Immobilienkauf 2026

Beim Immobilienkauf in Deutschland fallen erhebliche Nebenkosten an. Der Notar ist gesetzlich vorgeschrieben (Beurkundungspflicht bei Kaufvertrag und Grundschuldbestellung). Die Gebühren sind bundesweit einheitlich und regeln sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Typischerweise betragen Notar- und Grundbuchkosten zusammen 2–2,5 % des Kaufpreises. Hinzu kommen Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %, je Bundesland) und ggf. Makler. Für einen Kauf von 350.000 EUR sollten Sie ca. 35.000–50.000 EUR für alle Nebenkosten einplanen.

Was wird wo beurkundet?

Der Kaufvertrag wird vom Notar beurkundet – dabei wird die 2,0-fache Gebühreneinheit fällig. Die Grundschuldbestellung (Hypothek für den Kreditgeber) kostet die 1,0-fache Gebühreneinheit auf der Kreditsumme. Die Eigentumsumschreibung ins Grundbuch ist kostenlos (der Notar kümmert sich darum). Weitere Kosten: Grundbuchgebühren (ca. 0,5–1 %) und Notarauslagen (Registrierungen, Versand etc., ca. 30–50 EUR).

Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Bayern/Sachsen: 3,5 % | Hamburg/Bremen/Nds: 5 % | Hessen/Berlin: 6 % | NRW/Schleswig-Holstein: 6,5 % (höchste). Auf einen 350.000 EUR Kauf: von ca. 12.250 EUR (Bayern) bis 22.750 EUR (NRW).

Wer zahlt was?

Der Käufer zahlt: Notarkosten für Kaufvertrag und Grundschuld, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Makler (falls dieser beauftragt). Der Verkäufer zahlt nur die Löschung seiner alten Grundschulden (falls vorhanden). Diese Kosten können meist nicht vom Einkommen abgesetzt werden (außer bei Mietimmobilien: Anschaffungsnebenkosten). Bei Eigentümergemeinschaften benötigt man einen zusätzlichen Verwalter – Kosten ca. 100–300 EUR/Jahr.

Wichtiger Hinweis: Grunderwerbsteuer nicht vergessen!

Viele Käufer planen die Grunderwerbsteuer nicht ein und geraten dann bei der Finanzierung in Schwierigkeiten. Sie ist oft höher als die Notarkosten und kann nicht finanziert werden (da sie erst nach Kaufvertrag fällig wird). Planen Sie sie als separaten Posten ein – ca. 4–7 % des Kaufpreises insgesamt für alle Nebenkosten.

Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Zustaendige Stelle

Bundesnotarkammer

Interessenvertretung der Notare

Die Bundesnotarkammer informiert über Notargebühren und stellt einen offiziellen Gebührenrechner zur Verfügung.

Notar-Online

www.notar.de
Tipp: Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich. Ein Notar-Vergleich lohnt sich nicht – wohl aber eine gute Beratung vorab über notwendige und optionale Beurkundungsschritte.

Häufige Fragen zu Notarkosten