DirektRechner.de

Firmenwagen-Rechner 2026

Geldwerten Vorteil nach der 1-%-Regelung berechnen – inklusive E-Auto-Vergünstigung und Pendleranteil.

Was ist die 1-%-Regelung?

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss einen Geldwerten Vorteil (GVW) versteuern. Die 1-%-Regelung setzt ihn pauschal auf 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat für Privatfahrten, zuzüglich 0,03 % × Entfernung × BLP für Fahrten zur Arbeit. Alternativ ist das Fahrtenbuch möglich (ggf. günstiger bei wenig Privatnutzung).

EUR
10.000 EUR
150.000 EUR
30 km
1 km80 km

Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug

Privilegierung: nur 0,25 % des BLP (bei reinem E-Auto ≤ 70.000 EUR BLP)

Private Nutzung (Privatfahrten)

Deaktivieren, wenn ausschließlich betriebliche Nutzung (Fahrtenbuch-Alternative)

Geldwerter Vorteil / Monat

855,00 €

Monatliche Steuerlast: 256,50 €

Gesamtbelastung (LSt + SV)

427,50 €

pro Monat netto weniger

GVW Privatfahrten

450,00 €

GVW Arbeitsweg

405,00 €

GVW gesamt / Monat

855,00 €

Lohnsteuer / Monat

256,50 €

SV-Abzüge (ca.)

171,00 €

Jahresbelastung

5.130,00 €

1-%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Die 1-%-Regelung ist einfach, kann aber bei geringer Privatnutzung teuer sein. Das Fahrtenbuch ist aufwendiger (jede Fahrt dokumentieren), kann aber vorteilhaft sein wenn die private Nutzung unter ca. 30 % liegt. Als Faustregel: Bei mehr als 30 % Privatanteil ist die 1-%-Regelung meist günstiger; darunter lohnt das Fahrtenbuch.

Kriterium1-%-RegelungFahrtenbuch
AufwandKeine AufzeichnungenJede Fahrt dokumentieren
Günstig beiHohem PrivatanteilNiedrigem Privatanteil (<30 %)
BasisBruttolistenpreis (neu)Tatsächliche Fahrtkosten
E-Auto-VorteilJa (0,25 % des BLP)Ja (anteilig)
Wechsel möglich?Nur zum JahresanfangNur zum Jahresanfang

Firmenwagen 2026: 1%-Regel erklärt

Die 1-%-Regelung (§8 Abs. 2 EStG) ist das Standard-Besteuerungssystem für Firmenwagen in Deutschland. Der Geldwerte Vorteil (GVW) wird pauschal auf 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat für Privatfahrten angesetzt, plus 0,03 % des Bruttolistenpreises pro gefahrenem Kilometer zur Arbeit. Der GVW unterliegt der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Diese Pauschale ist oft günstiger als ein Fahrtenbuch zu führen, besonders bei hohem Privatanteil.

Beispiel: Firmenwagen 40.000 EUR BLP

Monatl. GVW (1 %):400 EUR
+ Arbeitsweg 25 km × 0,03 % × 40.000 EUR ≈ 300 EUR
Gesamt GVW/Monat:700 EUR
Steuern (30 %):ca. 210 EUR
Sozialversicherung:ca. 140 EUR
Gesamtbelastung:ca. 350 EUR netto/Monat

E-Auto-Vergünstigung seit 2024

Reine Elektrofahrzeuge mit Bruttolistenpreis ≤ 70.000 EUR genießen die 0,25-%-Regelung statt 1 % – das spart ca. 75 % der GVW. Plug-in-Hybride (mindestens 50 km rein elektrische Reichweite) werden mit 0,5 % des BLP angesetzt. Diese Privilegierung soll die Elektromobilität fördern und gilt bis 2030.

Fahrtenbuch vs. 1-%-Regelung

Das Fahrtenbuch ist aufwändiger (jede Fahrt dokumentieren), kann aber günstiger sein bei Privatnutzung unter 30 %. Faustregel: Über 30 % Privatanteil = 1-%-Regelung günstiger. Ein Wechsel ist nur zum Jahresanfang möglich. Halten Sie Belege 6 Jahre auf. Lohnsteuerliche und SV-Konsequenzen: Unterschied kann 100–200 EUR/Monat sein.

Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Zustaendige Stelle

Finanzamt – Lohnsteuer & Firmenwagen

Zuständige Behörde

Bei Fragen zur Besteuerung des Firmenwagens wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder nutzen Sie ELSTER für Online-Anfragen.

ELSTER Online

www.elster.de
Tipp: Wechsel zwischen 1-%-Regelung und Fahrtenbuch ist nur zu Beginn des Kalenderjahres oder bei Fahrzeugwechsel möglich. Führen Sie bei Fahrtenbuch-Wahl von Beginn an lückenlose Aufzeichnungen.

Häufige Fragen zum Firmenwagen