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Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Grunderwerbsteuer und alle Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf sofort berechnen – für alle 16 Bundesländer. Inklusive Notar, Grundbuch und optionaler Maklerprovision.

EUR
50.000 EUR
2 Mio.
Maklerprovision einrechnen(ca. 3,57 % für Käufer)

Grunderwerbsteuer (Nordrhein-Westfalen)

22.750,00 €

6.5 % von 350.000 €

Gesamtkosten inkl. Nebenkosten

392.245 €

Nebenkosten: 42.245 €

Grunderwerbsteuer22.750,00 € (6.5 %)
Notarkosten (ca.)5.250,00 € (1,5 %)
Grundbucheintragung (ca.)1.750,00 € (0,5 %)
Maklerprovision Käufer (ca.)12.495,00 € (3,57 %)
Nebenkosten gesamt42.245,00 € (12.1 %)

Grunderwerbsteuer-Vergleich alle Bundesländer 2026

BundeslandSteuersatzbei 350.000 EURbei 500.000 EUR
Bayern3.5 %12.250 €17.500 €
Sachsen3.5 %12.250 €17.500 €
Hamburg4.5 %15.750 €22.500 €
Baden-Württemberg5 %17.500 €25.000 €
Niedersachsen5 %17.500 €25.000 €
Rheinland-Pfalz5 %17.500 €25.000 €
Sachsen-Anhalt5 %17.500 €25.000 €
Bremen5.5 %19.250 €27.500 €
Berlin6 %21.000 €30.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %21.000 €30.000 €
Brandenburg6.5 %22.750 €32.500 €
Hessen6.5 %22.750 €32.500 €
Nordrhein-Westfalen6.5 %22.750 €32.500 €
Saarland6.5 %22.750 €32.500 €
Schleswig-Holstein6.5 %22.750 €32.500 €
Thüringen6.5 %22.750 €32.500 €

Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Grunderwerbsteuer 2026: Alles Wichtige für Käufer

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt. Sie ist die höchste Einzelposition unter den Kaufnebenkosten und wird auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis berechnet.

Wer muss Grunderwerbsteuer zahlen?

Grundsätzlich sind Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch. In der Praxis zahlt üblicherweise der Käufer die Grunderwerbsteuer – so ist es standardmäßig im Kaufvertrag geregelt. Das Finanzamt sendet nach Beurkundung des Kaufvertrags einen Steuerbescheid. Erst nach vollständiger Zahlung wird die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die für den Grundbucheintrag zwingend erforderlich ist.

Gibt es Ausnahmen oder Befreiungen?

Ja – folgende Übertragungen sind grunderwerbsteuerfrei: Schenkungen und Erbschaften, Übertragungen zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, Übertragungen an Kinder (gerade Linie), Teilungsversteigerungen innerhalb bestimmter Fristen und Kaufpreise unter 2.500 EUR. Ein Kaufpreis, der teilweise auf Mobiliar oder Einbauküchen entfällt, kann aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden – mit Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag.

Gesamte Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf

Beim Immobilienkauf fallen neben der Grunderwerbsteuer weitere Nebenkosten an, die Käufer oft unterschätzen:

  • Notarkosten: ~1,5 % des Kaufpreises (Beurkundung + Grundbucheintrag Notar)
  • Grundbucheintragung: ~0,5 % (Grundbuchamt-Gebühren)
  • Maklerprovision: ~3,57 % für Käufer (seit 2020: Aufteiler 50/50, wenn Makler vom Verkäufer beauftragt)
  • Gesamte Nebenkosten ohne Makler: ca. 5–8 % des Kaufpreises
  • Mit Makler: ca. 9–12 % je nach Bundesland

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Zustaendige Stelle

Finanzamt & Notariat

Grunderwerbsteuer & Kaufvertrag

Die Grunderwerbsteuer wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und übermittelt diesen an das Finanzamt. Erst nach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt der Grundbucheintrag.

Finanzamt finden

bzst.de

Notarsuche

notar.de

Grunderwerbsteuergesetz

GrEStG
Tipp: Kaufpreisaufteilung: Mitverkauftes Inventar (Küche, Einbauschrank) separat im Kaufvertrag ausweisen – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Notar kann beraten, wie eine steuerlich anerkannte Aufteilung formuliert wird.