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Kindergeld-Rechner 2026

Kindergeld-Anspruch für 2026 sofort berechnen – 255 EUR pro Kind und Monat, unabhängig von der Reihenfolge.

1 Kind
1 Kind8 Kinder

Kindergeld wird gewährt für Kinder:

  • bis 2 Jahre
  • 3–6 Jahre
  • 7–14 Jahre
  • 15–17 Jahre
  • 18–25 Jahre (in Ausbildung/Studium)

Ab 18 nur mit Nachweis: Studium, Ausbildung, Übergangszeit (max. 4 Monate), Freiwilligendienst oder Arbeitssuche.

Ihr monatlicher Anspruch

255,00 €

1 × 255,00 € pro Kind

1. Kind255,00 €
Jährlich gesamt3.060,00 €

Nächster Kindergeld-Auszahlungstermin

Kindergeld-Zahltag

In 19 Tagen

Dienstag, 30. Juni 2026

Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt – je nach Ordnungsnummer zwischen dem 20. und 28. des Monats.

Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag günstiger ist. Bei höherem Einkommen profitieren Eltern oft mehr vom Freibetrag.

MerkmalKindergeldKinderfreibetrag
Betrag 2026255 EUR / Kind / Monat6.672 EUR / Kind / Jahr
Für wen?Alle Eltern automatischÜber Steuererklärung
Vorteilhaft beiNiedrigem/mittlerem Eink.Hohem Einkommen

Das FA führt die Günstigerprüfung durch – das erhaltene Kindergeld wird angerechnet, wenn der Freibetrag vorteilhafter ist.

Kindergeld 2026: Wer hat Anspruch?

Seit Januar 2023 erhalten alle Kinder unabhängig von ihrer Reihenfolge einheitlich 255 EUR pro Monat Kindergeld. Der Anspruch beginnt mit der Geburt und endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Kinder in Ausbildung oder Studium wird es bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt und kann rückwirkend für bis zu 6 Monate geltend gemacht werden.

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Das Kindergeld wird von der Familienkasse automatisch gezahlt. Der Kinderfreibetrag (ca. 6.672 EUR pro Kind pro Jahr) ist eine Steuervergünstigung. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist (Günstigerprüfung). Bei Netto-Einkommen ab ca. 60.000 EUR ist der Freibetrag oft vorteilhafter. Wichtig: Man erhält nicht automatisch beide – das FA rechnet um.

Antragstellung und Auszahlung

1. Online-Antrag unter arbeitsagentur.de oder postalisch bei der lokalen Familienkasse
2. Unterlagen: Geburtsurkunde, Kontoverbindung, ggf. Ausbildungsnachweis
3. Auszahlung: Zwischen dem 20. und 28. eines Monats (je nach Ordnungsnummer)
4. Freibetrag: Wird über die Steuererklärung beantragt (Zeilen Kindergeld)

Wichtige Fristen und Besonderheiten

Nach dem 18. Geburtstag muss die Existenz einer Ausbildung/eines Studiums nachgewiesen werden. Arbeitslose, Freiwilligendienstler und Behinderte mit Feststellung vor dem 25. Lebensjahr erhalten Kindergeld bis 25. Die Zahlung endet am Ende des Monats, in dem das Kind 25 wird. Ein verspäteter Antrag führt zum Verlust – nicht zu Rückzahlungen!

Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Zustaendige Stelle

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Zuständige Behörde für Kindergeld

Kindergeldanträge werden bei der Familienkasse der BA gestellt – online, per Post oder persönlich.

Tipp: Kindergeld kann rückwirkend für bis zu 6 Monate beantragt werden – stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich nach der Geburt.

Häufige Fragen zum Kindergeld