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Sozialleistungen8 Min. Lesezeit10. Juni 2026

Bürgergeld 2026: Anspruch, Berechnung & was sich geändert hat

Bürgergeld ist die Sozialleistung, die Menschen ohne ausreichendes Einkommen hilft, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es ist der Nachfolger von Hartz IV und bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Beratung und Vermittlung. Dieser Guide erklärt alle wichtigen Regeln für 2026: Wer Anspruch hat, wie viel Geld zur Verfügung steht, welches Vermögen geschützt ist und wie der Antrag funktioniert.

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Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die seit dem 1. Januar 2023 die frühere Hartz-IV-Leistung ersetzt. Sie richtet sich an erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Das Bürgergeld besteht aus drei Komponenten: dem Regelsatz (Grundbetrag für Ernährung, Kleidung, Hygiene, Haushaltsführung), den Kosten der Unterkunft (KdU, also Miete und Nebenkosten) und eventuellen Mehrbedarfen (z.B. für Schwangerschaft, Krankheit, Kinderbetreuung). Das Ziel der Bundesregierung ist es, Menschen schneller in Arbeit zu vermitteln und ihnen gleichzeitig einen würdevollen Lebensstandard zu garantieren.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Für den Anspruch auf Bürgergeld müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein – sie müssen alle gleichzeitig zutreffen:

Erwerbsfähigkeit

Sie müssen in der Lage sein, mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten zu können. Wer arbeitsunfähig ist (z.B. aufgrund von Krankheit oder Behinderung), hat keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern eventuell auf Grundsicherung nach SGB XII.

Altersgrenze: 15 bis unter 65 Jahren

Bürgergeld erhalten nur Personen in diesem Alter. Danach entfällt der Anspruch mit Erreichung der Regelaltersgrenze. Personen ab 65 Jahren können Grundsicherung im Alter beantragen (ebenfalls SGB XII).

Hilfebedürftigkeit

Ihr Einkommen und Vermögen müssen unter bestimmten Grenzen liegen. Alle Einkünfte (Lohn, Rente, Unterhalt, BAföG-Überschüsse) werden angerechnet, es gibt aber Freibeträge. Die Hilfebedürftigkeit besteht, wenn die Regelleistung Plus (regulärer Regelsatz + KdU) nicht vollständig aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann.

Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsrecht

Deutsche Staatsangehörige haben Anspruch, sowie EU-Bürger unter bestimmten Bedingungen (z.B. Beschäftigung, Vermögensunabhängigkeit). Auch Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung können Anspruch haben – hierzu ist eine individuelle Prüfung notwendig.

Wichtig: Der Unterschied zwischen Bürgergeld (SGB II) und Grundsicherung im Alter/bei Behinderung (SGB XII): Bürgergeld bekommen erwerbsfähige Menschen ohne Altersgrenze, Grundsicherung erhalten nicht-erwerbsfähige Personen oder ab 65 Jahren.

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Die Höhe des Bürgergeld-Regelsatzes 2026 ist gestaffelt nach Regelbedarfsstufen. Diese Staffelung berücksichtigt, dass Partner, Kinder und Haushaltsmitglieder niedrigere Beträge benötigen als alleinstehende Erwachsene.

Regelbedarfsstufen 2026

RegelbedarfsstufeBeschreibungRegelsatz
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563 EUR
Stufe 2Partner in einer Bedarfsgemeinschaft506 EUR
Stufe 3Erwachsene, die bei Eltern/anderen Erwachsenen wohnen451 EUR
Stufe 4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 EUR
Stufe 5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 EUR
Stufe 6Kinder unter 6 Jahren357 EUR

Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft (KdU): Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen, angemessenen Kosten für Miete und Nebenkosten (Heizung, Wasser, Abwasser). Was „angemessen" ist, hängt von der Region und Ortsgröße ab und wird von den Jobcentern festgelegt.

Beispielrechnung: Familie mit 2 Kindern (2026)

Regelsatz Elternteil 1 (Stufe 1):563 EUR
Regelsatz Elternteil 2 (Stufe 2):506 EUR
Kind 1, 12 Jahre (Stufe 5):390 EUR
Kind 2, 4 Jahre (Stufe 6):357 EUR
Regelsätze insgesamt:1.816 EUR
+ Miete und Nebenkosten (z.B.):800 EUR
Bürgergeld insgesamt:2.616 EUR

Schonvermögen: Was darf man behalten?

Eine zentrale Neuerung bei der Einführung von Bürgergeld 2023 war die deutliche Erhöhung des Schonvermögens – also des Vermögens, das man behalten darf, ohne dass der Bürgergeld-Anspruch entfällt. Die Unterscheidung zwischen Karenzzeit und danach ist entscheidend:

In der Karenzzeit (erste 12 Monate)

In den ersten 12 Monaten, nachdem Sie Bürgergeld beantragen, wird Ihr Vermögen nicht überprüft, sofern Sie erwerbstätig sind oder vorher waren. Sie können bis zu 40.000 EUR Schonvermögen behalten, ohne dass dies Ihren Anspruch gefährdet.

Nach der Karenzzeit (ab Monat 13)

Nach Ablauf der 12 Monate reduziert sich der Freibetrag auf 15.000 EUR je Person der Bedarfsgemeinschaft. Beispiel: Familie mit 2 Kindern darf insgesamt 60.000 EUR (4 × 15.000 EUR) besitzen.

Was ist geschützt? Spezielle Vermögensarten

Selbstgenutzte Immobilie

Die Wohnung oder das Haus, in dem Sie und Ihre Familie selbst wohnen, ist komplett geschützt und wird nicht als Vermögen angerechnet – egal wie wertvoll sie ist.

Altersvorsorge

Rente, private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen und andere Altersvorsorgeprodukte sind grundsätzlich geschützt, solange sie nicht sofort verfügbar sind.

Angemessenes Kraftfahrzeug

Ein Fahrzeug pro Person in der Bedarfsgemeinschaft wird geschützt, wenn es angemessen ist. Das bedeutet in der Regel Fahrzeuge bis ca. 8.000–10.000 EUR Marktwert.

Haushaltsgeräte & Möbel

Gegenstände der Grundausstattung wie Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Möbel sind geschützt – ihnen wird kein relevantes Verkaufswert unterstellt.

Wichtig: Vermögen über den Schonvermögensgrenzen muss aufgebraucht werden, bevor Bürgergeld gezahlt wird. Das bedeutet: Sparbuch, Festgeld, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert werden angerechnet.

Bürgergeld beantragen: Schritt für Schritt

Die Beantragung von Bürgergeld ist vergleichsweise einfach. Hier ist ein Überblick über den Prozess:

1. Beim Jobcenter anmelden

Suchen Sie das Jobcenter in Ihrer Stadt auf. Sie finden es unter arbeitsagentur.de oder können unter 0800-4555500 anrufen. Dort können Sie sich persönlich anmelden oder einen Termin vereinbaren.

2. Antrag ausfüllen (online oder persönlich)

Das Jobcenter stellt Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung. Seit 2023 können Sie den Antrag auch online über die „Bürgergeld-Hotline" oder per Post einreichen. Das Formular fragt nach Ihrer persönlichen Situation, Haushaltsmitgliedern, Einkommen, Vermögen und Ausgaben.

3. Vermögens- und Einkommensnachweise erbringen

Sie müssen Nachweise über Ihr Einkommen (letzte Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid), Bankauszüge (letzte 3 Monate), Sparbücher, Versicherungsunterlagen und ggf. Mietvertrag vorlegen. Auch die Geburtsurkunden der Kinder sind oft erforderlich.

4. Bewilligung innerhalb von 1 Monat

Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen per Bewilligungsbescheid mit, ab wann und in welcher Höhe Sie Bürgergeld erhalten. Die erste Zahlung erfolgt typischerweise am Ende des Monats der Antragstellung.

5. Mitwirkungspflichten beachten

Sie müssen dem Jobcenter alle Veränderungen mitteilen (Arbeit, Einkommen, Umzug, Miete, Familienstand). Auch Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration (Gespräche, Kurse, Bewerbungen) sind Ihre Mitwirkungspflicht. Verstöße können zu Sanktionen führen.

Tipp: Antrag rückwirkend möglich

Der Antrag kann bis zu 4 Wochen vor dem tatsächlichen Antragsdatum gestellt werden – Sie bekommen das Bürgergeld dann rückwirkend ausgezahlt. Das lohnt sich, wenn Sie ohnehin abfallende Kosten oder Einkommensverluste haben.

Was hat sich 2023–2026 geändert?

Mit der Einführung von Bürgergeld 2023 gab es erhebliche Verbesserungen gegenüber Hartz IV. Einige dieser Regelungen wurden weiterentwickelt:

Schonvermögen verdoppelt (Karenzzeit)

Von 20.000 EUR auf 40.000 EUR in der Karenzzeit – das gibt Menschen mehr Zeit, sich neu zu orientieren, ohne ihre Ersparnisse aufbrauchen zu müssen.

Kooperationsplan statt starre Eingliederungsvereinbarung

Der neue Kooperationsplan ist weniger restriktiv und orientiert sich stärker an den persönlichen Fähigkeiten und Zielen der Person – nicht an starre Vorgaben.

Weniger Sanktionen in der Vertrauenszeit

In den ersten 6 Monaten (Vertrauenszeit) gibt es bei Verstößen keine „starken" Sanktionen – das gibt neuen Leistungsempfängern mehr Spielraum.

Regelsätze deutlich höher als Hartz IV

2026 liegt die höchste Stufe (Alleinstehende) bei 563 EUR – das ist etwa 100 EUR mehr als die alten Hartz-IV-Regelsätze. Dies soll Armut besser abfedern.

Häufige Fragen (FAQ)

Ich arbeite noch – habe ich Trotzdem Anspruch auf Bürgergeld?

Ja. Das nennt sich „Aufstockung" oder „Zuschuss-Bürgergeld". Wenn Ihr Einkommen aus Arbeit nicht ausreicht, um mit Ihren Lebenshaltungskosten zu decken, können Sie Bürgergeld als Ergänzung bekommen.

Muss ich bei Verwandten/Bekannten melden, dass ich Bürgergeld bekomme?

Nein, Sie müssen es nicht öffentlich machen. Allerdings müssen Informationen zum Jobcenter ehrlich sein – wenn Sie zum Beispiel Geld von Verwandten erhalten, ist das ggf. Einkommen und muss angerechnet werden.

Können meine Schulden vom Bürgergeld abgezogen werden?

Nein. Bürgergeld wird nicht zur Schuldentilgung verwendet – das ist tabu. Allerdings können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden, um einen Plan zur Schuldentilgung zu erstellen.

Wie lange bekommen ich Bürgergeld maximal?

Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen (Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit). Es gibt keine zeitliche Begrenzung – anders als z.B. Arbeitslosengeld. Aber: Regelmäßige Überprüfungen sind vorgesehen.

Kann mir das Jobcenter zur Arbeitsvermittlung verpflichten?

Ja, der Jobcenter hat den Auftrag, Sie zu unterstützen und zu vermitteln. Sie müssen zumutbare Arbeit annehmen und aktiv bei der Jobsuche mitarbeiten. Was „zumutbar" ist, wird individuell geprüft.

Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.